Was erledige ich wo?
Einbürgerung
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Zuständigkeit
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Enrico Levien
Einschränkung - N - S
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Zuwanderung
Tel.: +49 4331 202-564
Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Ilse Pahl
Einschränkung - A - H
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Zuwanderung
Tel.: +49 4331 202-551
Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 102
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Susanna Pinar
Einschränkung - T - Z
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Zuwanderung
Tel.: +49 4331 202-296
Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 104
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