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Beseitigung von Anlagen Genehmigung
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Beschreibung
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
§ 63 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO)
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
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Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Dirk Clasen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Fax: +49 4331 202-574
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Herr Hans-Georg Götz
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr André Mundt
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Etage: 4. OG | Zimmer: 427
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