Was erledige ich wo?
Meldebescheinigung Erteilung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Rechtsgrundlage
Anlage - Allgemeiner Gebührentarif Tarifstelle 5.2 Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Birte Asmus
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-26
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: b.asmus@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Hanna Dubova
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-25
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: h.dubova@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Kathrin Kalischko
Teamleitung
Tel.: 04331 9474-27
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.kalischko@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-28
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: c.kraemer@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Landesportal Schleswig-Holstein