Was erledige ich wo?
Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Rechtsgrundlage
§ 47a ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
verwandte Vorgänge
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Biotop Schutz
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Herr Andreas Gleser
Teamleitung
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-36
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.gleser@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 14
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-62
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.theede@amt-eiderkanal.de
Etage: OG | Zimmer: 201
Landesportal Schleswig-Holstein