Was erledige ich wo?
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Rechtsgrundlage
§ 45 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Kleinkläranlagen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Straßenbeleuchtung
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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