Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

Ist die Adoption eines im Ausland lebenden Kindes möglich, werden die Adoptionsbewerber von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, zu erklären, dass sie bereit sind, dieses Kind zu adoptieren . Dieser Prozess muss begleitet werden.  


Beschreibung

Sind Sie an der Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessiert und kann Ihnen ein Kind zur Adoption vorgeschlagen werden, werden Sie von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der Sie Ihre Bereitschaft kundtun, dieses Kind zu adoptieren.

Für diese Erklärung ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Erklärung muss „öffentlich beurkundet“ werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.

Wenn Sie sich bereit erklären, das Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, sind Sie verpflichtet, verschiedene öffentliche Leistungen vollständig zu erstatten, die für das Kind gewährt werden. Diese Verpflichtung besteht für maximal 6 Jahre und endet mit einer Adoption des Kindes. Für Leistungen, die für das Kind erbracht werden, wenn das Kind bereits adoptiert ist, besteht keine vollständige Erstattungspflicht. In diesen Fällen müssen Sie nur einen Kostenbeitrag in dem Umfang zahlen, wie auch Eltern dies müssten.

Kurztext

  • Beurkundung der Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes.
  • Die Erklärung verpflichtet in bestimmten Fällen zur Erstattung öffentlicher Leistungen, die nach dessen Einreise für das Kind erbracht werden.
  • Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes, die auch die Eignungsprüfung durchgeführt hat.


Zuständigkeit

Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.



Fristen

  • Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie aufgefordert hat, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie bereit sind, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, wenden Sie sich an die Stelle bei der Sie die Beurkundung vornehmen lassen möchten.
    Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
  • Die Beurkundung kann in der Regel sofort erfolgen.
  • Die Urkunde wird an die Auslandsvermittlungsstelle übersandt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einem Kindervorschlag im Rahmen eines internationalen Adoptionsverfahrens zugestimmt.
  • Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie müssen bereit sein, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie zur Beurkundung Ihrer Erklärung auffordert, setzt diese Ihnen eine Frist bis zu der die Beurkundung erfolgen muss. Können Sie diese Frist aus zwingenden Gründen nicht einhalten, wollen das Ihnen vorgeschlagene Kind aber adoptieren, müssen Sie sich für eine Fristverlängerung an die Auslandsvermittlungsstelle wenden.

Bearbeitungsdauer

Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die gegebenenfalls vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.



Kosten

Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.

Die öffentliche Beurkundung der Erklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.




erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden. Sie müssen sich daher mit einem Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumenten ausweisen können.




Rechtsgrundlage

§ 7 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)

Gesetz über das Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (AdZtrAbk SH)




Weitere Informationen

Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren, muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt

Tel.: +49 40 42863-5006
Fax: +49 40 42863-5188
E-Mail: gza@bsg.hamburg.de
Web: www.hamburg.de/gza
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Rendsburg
Kaiserstraße 19
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-371
Fax: +49 4331 202-4349044
E-Mail: jsd.rendsburg@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste
Kaiserstraße 19
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-448
Fax: +49 4331 4349761
E-Mail: eghkiju@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste)

Frau Christine Nadler Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-394
Fax: +49 4331 202-898
E-Mail: adoptionen@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: E-05
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste)

Herr Birger Vauth Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-133
Fax: +49 4331 202-898
E-Mail: pflegekinder@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: E-09
 


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Quelle der Inhalte:
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