Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)

Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.  


Beschreibung

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Im internationalen Handel und bei internationaler kultureller Tätigkeit erleichtert Ihnen das Heft insbesondere die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder den Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern. Bei Verwendung eines Carnets müssen Sie in den Einfuhr- oder Transitländern keine Zölle oder sonstige Abgaben hinterlegen und überdies auch keine besonderen Zollanmeldungen ausfertigen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt das Carnet ATA für Unternehmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.



Zuständigkeit

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet. 



Kosten

Ihre Industrie- und Handelskammer informiert Sie über Vordruckkosten und Carnetgebühren.

Zusätzlich zu den Antragsgebühren fällt ein Versicherungsentgelt an, dessen Höhe sich am Gesamtwarenwert des Carnets orientiert. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern steht im Zusammenhang mit der Absicherung der deutschen Handelskammerorganisation, die sich für Sie für die aus den von Ihnen benutzten Carnets entstehenden Verbindlichkeiten verbürgt.




erforderliche Unterlagen

  • „Antrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung“ (erhalten Sie bei Ihrer IHK),
  • Personalausweis,
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und

  • eventuell: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.  



Rechtsgrundlage

A.T.A.-Übereinkommen (ATAÜbk)

Gesetz zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (ATAÜbkG)




Weitere Informationen

Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK oder bei Formularverlagen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung des Carnet ATA ist mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung mit der in Hamburg registrierten Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA verbunden.

Als „carnetfähige Ware“ werden nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter bezeichnet. Ausgeschlossen sind auch Güter, die zu Zwecken der Veredelung oder Ausbesserung ein- oder ausgeführt werden. Gleiches gilt für verderbliche Waren und solche, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen beziehungsweise von Vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind. Das Carnet ATA gilt i.d.R. für ein Jahr. Anerkannt wird es in ca. 75 Vertragsstaaten (Stand: Mai 2015).

Weitere Informationen zum Carnet ATA-Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Carnet ATA-Verfahren




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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel

Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein