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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Beschreibung
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Verwendung von Wappen
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Landesportal Schleswig-Holstein