Was erledige ich wo?
Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.
Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflosigkeit
- B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL - Gehörlosigkeit
- BL - Blindheit
- TBL - Taubblindheit
Kurztext
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
- bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
- eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflosigkeit
- B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL - Gehörlosigkeit
- BL - Blindheit
- TBL - Taubblindheit
- Voraussetzungen
- länger als 6 Monate lange gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
- Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt
- erforderliche Unterlagen
- wenn vorhanden, Nachweise über den Grad der Behinderung
- wenn vorhanden, medizinische Gutachten
- gegebenenfalls Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- nach Prüfung der Unterlagen erfolgt gegebenenfalls die Bescheidung des Grads der Behinderung und etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung
- zuständig: örtliche Behörde
- Zuständig: Landesamt für soziale Dienste
Zuständigkeit
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
- Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Rechtsgrundlage
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weitere Informationen
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
Informationen für Menschen mit Behinderung
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Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel.: +49 4621 8060
Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl@lasd.landsh.de
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