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Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.
Beschreibung
Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zuständigkeit
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
Kosten
Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.
erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind notwendig:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
- Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.
verwandte Vorgänge
- Berufsausbildung: Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte
- Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung
- Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
Ansprechpartner
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 4551 803-0
Fax: +49 4551 803-180
E-Mail: info@aeksh.org
Web: www.aeksh.de
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel.: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg
Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Web: www.lksh.de
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Postanschrift
24040 Kiel
Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel.: +49 481 55 42
Fax: +49 481 88 33 5
E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Web: www.sh.tieraerztekammer.de
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114 Kiel
Tel.: +49 431 26 09 26-0
Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central@zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de
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