Was erledige ich wo?
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Privatkrankenanstalten,
- Schaustellungen von Personen,
- Spielhallenbetrieb,
- Pfandleihgewerbe,
- Bewachungsgewerbe,
- Versteigerergewerbe,
- Makler und
- Versicherungsvermittler.
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Rechtsgrundlage
- §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Birte Asmus
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-26
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: b.asmus@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Hanna Dubova
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-25
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: h.dubova@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-28
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: c.kraemer@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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