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Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
Beschreibung
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.
Zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
- Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
- Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.
Kurztext
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
- Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
- Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
- Eintragung durch Ausbildungsstätte
- Zuständige Stelle: Kammern
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Fristen
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
erforderliche Unterlagen
- Geänderter Vertrag
- Geänderter Ausbildungsplan
- Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:
- Stellungnahme der Ausbildungsstätte
- Begründendes Dokument
Rechtsgrundlage
§ 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
verwandte Vorgänge
- Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen
- Berufsausbildung: Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte
- Gesellenprüfung: Teil 1
- Schwarzarbeit
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ansprechpartner
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 4551 803-0
Fax: +49 4551 803-180
E-Mail: info@aeksh.org
Web: www.aeksh.de
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel.: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg
Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Web: www.lksh.de
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Postanschrift
24040 Kiel
Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel.: +49 481 55 42
Fax: +49 481 88 33 5
E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Web: www.sh.tieraerztekammer.de
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114 Kiel
Tel.: +49 431 26 09 26-0
Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central@zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de
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