Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Aktuelles

 

Bürgermeisterbrief Februar 2025

Bild - Bürgermeisterbrief Februar 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das war ein gelungener Abschied von der Weihnachtszeit. Am 18. Januar veranstaltete die Jugendfeuerwehr ein Tannenbaumverbrennen auf dem Mehrzweckplatz hinter dem Bahndamm. Vorausgegangen war eine Sammelaktion, bei der die Bäume abgeholt wurden. Neben Bratwurst und Schmalz- bzw. Wurstbroten war auch für passende Getränke gesorgt. Der Platz war noch einmal weihnachtlich geschmückt, die Weihnachtbäume brannten länger als gedacht und die Stimmung war sehr gut – eine tolle Idee unserer Jugendfeuerwehr.

Auf dem gut besuchten Jahresempfang der Gemeinde am 25. Januar haben wir, neben weiteren Ehrungen, auch wieder die Ehrennadel der Gemeinde verliehen.

Die Ehrung ging dieses Jahr an Benjamin Skropp.

Seit dem 07. Januar 2005 und damit fast genau 20 Jahre ist Benjamin Skropp als Jugendfeuer-wehrwart in unserer freiwilligen Feuerwehr aktiv. Er übt dieses Amt mit viel persönlichem Einsatz und großer Hingabe aus.

Neben den regulären Übungsdiensten plant und organisiert Benjamin Skropp viele zusätzliche Veranstaltungen für seine ihm anvertraute Jugendwehr.

Uns allen bekannt sind sicherlich die Drachenfeste, die Osterfeuer oder auch die Weihnachtsbaumabfuhr verbunden mit dem Tannenbaumverbrennen. Zusätzlich gibt es aber auch noch Bade- bzw. Ausflugsfahrten, wie z. B. in den Heidepark, die über das Jahr verteilt durchgeführt werden.

Ein besonderes Highlight und eine besondere Herausforderung ist allerdings die alle zwei Jahre stattfindende Ferienfahrt nach Spanien. Drei Wochen Ferienaufenthalt auf dem Campingplatz für ca. 37 Personen wollen gut durchdacht und geplant sein.

Das alles macht sehr viel Arbeit und bedeutet die Übernahme einer großen Verantwortung.

Natürlich wird Benjamin Skropp von den Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehr tatkräftig unterstützt – dafür allen ein herzliches Dankeschön.

Durch seine langjährige Erfahrung und sein vorbildliches Engagement ist Benjamin Skropp ein fester Bestandteil der Jugendausbildung. Mit dieser Ehrung haben wir natürlich die Hoffnung verbunden, dass Benjamin Skropp sein Amt noch lange im Interesse unserer Jugendwehr ausübt. Noch mal einen herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für die geleistete ehrenamtliche Arbeit an Benjamin Skropp.

Herzlich danken möchte ich auch Frau Schütt und ihrem Team für den überdurchschnittlichen Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung des Empfanges, dem Blumenhaus Kläschen für die kostenlose Bereitstellung des dekorativen Blumenschmuckes und dem Verein „TaBa con fuoco“ für die tolle Musik, die dem Empfang einen perfekten Rahmen gegeben hat.

Am Samstag, den 08. März findet um 09.30 Uhr wieder unser alljährliches Schietsammeln statt. Wir treffen uns vor dem Feuerwehrgerätehaus in der Schulstraße und werden dann ca. zwei Stunden unsere Gemeindeflächen von dem befreien, was andere achtlos weggeworfen haben. Abschließend gibt es für die fleißigen Helfer eine Suppe und Getränke im Feuerwehrgerätehaus. Alle sind herzlich eingeladen, teil zu nehmen. 

Die Niederdeutsche Bühne wird am 21.03.25 wieder im Bürgerzentrum auftreten. Geboten wird das Stück „Sluuderkraam in’t Treppenhuus“. Karten können ab dem 24. Februar 2025
im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten erworben werden. Ein eventueller Restbestand wird dann an der Abendkasse verkauft.

 

Herzliche Grüße        

 

Hans-Georg Volquardts

Bürgermeister

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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der  Gemeinde Osterrönfeld

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit

vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.

Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

Jannika Stieber


Anlage/n:

  • Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
  • Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Gemeindewahl 2018. Die Zusammenfassung für Osterrönfeld

können Sie nachfolgendem pdf-Dokument entnehmen.


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