Aktuelles
Bürgermeisterbrief Januar 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
inzwischen hat uns der normale Alltag wieder eingeholt. Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel liegen hinter uns, die Weihnachtsbäume sind eingesammelt und die Weihnachtsbeleuchtung ist wieder abgebaut und bis zum nächsten Einsatz eingelagert.
Zum Thema Weihnachtsbeleuchtung: Unsere Weihnachtsbeleuchtung macht gerade zur Weihnachtzeit vielen unserer Mitbürger Freude und stimmt uns auf die Festtage ein. Es gibt allerdings jemanden, dem gefallen unsere Sterne so gut, dass er über das Jahr wohl nicht auf den Anblick verzichten kann. In der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember wurde uns ein Stern in der Kieler Straße gestohlen und ist leider bis heute nicht wieder aufgetaucht. Über das Carportdach neben der Straßenlaterne war es für den Täter relativ leicht, an den Stern zu gelangen. Vielleicht liest der Täter diese Zeilen, zeigt Reue und bringt uns den Stern – auch gerne anonym - wieder zurück bzw. legt ihn vor die Tür unserer Amtsverwaltung in der Schulstraße. So könnte der Stern Ende des Jahres wieder allen Bürgern Freude bereiten.
Ein viel diskutiertes Thema ist z. Zeit die Reform der Grundsteuer. Auch unsere Gemeinde-vertretung musste sich mit diesem Thema befassen und mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Hebesätze so anzupassen, dass die Einnahmesituation der Gemeinde auf Vorjahresniveau verbleibt. Es gibt also keine Mehreinnahmen für die Gemeinde aus dieser Umstellung. Da die Grundstückswerte von den Finanzämtern neu erfasst wurden, verändert sich für den Einzelnen natürlich die Steuerbelastung – manche zahlen mehr, andere zahlen weniger, das ist, bedingt durch die Reform, leider nicht zu vermeiden.
Für die Wohnbebauung hinter der Hofstelle Schnoor stand die Beschlussfassung über einen Vorentwurf auf der Tagesordnung. Die beschlossene Bebauungsstudie wurde vorab von den Architekten „Sunder-Plassmann“, dem Planungsbüro „B2K“ und der Gemeinde erarbeitet. Die Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner wurden dabei berücksichtigt. Da die Hofstelle unter Denkmalschutz steht fand im Vorfeld auch eine einvernehmliche Abstimmung mit der „Unteren“ und „Oberen Denkmalschutzbehörde“ statt. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Baurecht auf der Fläche.
Ein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung war die Vergabe der Erschließungsplanung und des Entwässerungskonzeptes für die Änderung des B-Plans Nr. 10 „Erweiterung Gewerbegebiet / Feuerwehr“ (Walter-Zeidler-Straße). Neben einigen Gewerbebetrieben soll auf dieser Fläche nördlich der B 202 zukünftig auch das dringend notwendige neue Feuer-wehrgerätehaus entstehen.
Zwei Beschlüsse wurden zur Verkehrsberuhigung gefasst: Der Rönnekamp soll zukünftig Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger Frei“ werden und die Fahrradstraße hinter dem Bahndamm soll mit Sperrpfosten vor unberechtigten Durchfahrten gesichert werden. Die letzte Maßnahme dient vor allem der Schulwegsicherung.
Jetzt zum Jahresbeginn finden wieder viele Jahreshauptversammlungen unserer Vereine und Verbände statt. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um den ehrenamtlich engagierten Vorstands-mitgliedern aufzuzeigen, dass Sie ihre Arbeit anerkennen und wertschätzen. Ohne dieses Engagement wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer.
Abschließend wünsche ich Ihnen eine gute Zeit, kommen Sie gut durch den Winter und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Hans-Georg Volquardts
Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.
Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.
Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit
vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024
in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Jannika Stieber
Anlage/n:
- Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
- Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld
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