Aktuelles
Bürgermeisterbrief April 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Wetter war für die Jahreszeit ungewöhnlich gut, die Sonne schien und viele motivierte Bürger waren am 08. März zum Feuerwehrgerätehaus gekommen, um die Umwelt von Unrat und Müll zu befreien. Ausgerüstet mit Mülltüten zogen sie, unterstützt von unseren Landwirten und der Feuerwehr, in Gruppenstärke aus und sammelten das auf, was andere achtlos liegengelassen oder bewusst entsorgt haben. Das Ergebnis konnte sich leider sehen lassen – der bestellte Container war mittags tatsächlich voll.
Im Anschluss gab es für die freiwilligen Helfer Erbsensuppe und Getränke (auf Grund des guten Wetters unter freiem Himmel) und man konnte sich über die Erlebnisse des Vormittags austauschen. Vielen Dank allen Beteiligten für Ihren Einsatz für unsere Natur.
Nun zu einem anderen Thema: Es sind vermehrt Anzeigen über Rattenbefall in unserer Gemeinde eingegangen.
Nach § 3 Absatz 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist jeder Rattenbefall unverzüglich zu bekämpfen. Die Bekämpfung soll die Ratten ausmerzen und diese somit an der Ausbreitung und Vermehrung hindern.
Der Grund für einen Rattenbefall kann unter anderem an einer nicht ordnungsgemäßen Befüllung eines Komposthaufens liegen. Essenreste, Gemüsereste, Fallobst etc. können Ratten anziehen und gehören deshalb nicht auf einen Komposthaufen. Auch nicht ordnungsgemäß entsorgter Müll kann die Bedingungen für ein Schädlingsaufkommen begünstigen. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück einen Komposthaufen oder eine Sammelstelle für Müll unterhalten, bitte ich, diese diesbezüglich zu überprüfen. Auf der Suche nach Nahrung und Nistmöglichkeiten legen Ratten oft weite Strecken zurück. Auf diesen Wanderungen können sich Krankheitserreger in dem Fell der Tiere festsetzen, welche eine Gefahr für den Menschen darstellen können.
Die Art der Bekämpfung – ob Auslegung von Gift oder die Aufstellung einer Rattenfalle – bleibt Ihnen als Grundstückseigentümer überlassen. Zur Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Ratten sind Fallen grundsätzlich dem Einsatz von Rattengift vorzuziehen. Bei einem starken Rattenbefall oder wenn Sie sich über das Ausmaß des Rattenbefalls nicht sicher sind, wird empfohlen, eine Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen.
Helfen Sie bitte mit, die Ausbreitung zu verhindern - vielen Dank.
Am 03. Mai um 13.30 Uhr hat für viele von Ihnen das lange Warten ein Ende. Unser Freibad öffnet wieder seine Tore und neben unseren beiden Schwimmmeisterinnen freut sich auch unser bewährtes Kioskteam auf Ihren Besuch. Im Vorverkauf können die Karten für den Freibadbesuch noch bis zum 30. April im Bürgerbüro in der Amtsverwaltung in Osterrönfeld entsprechend vergünstigt erworben werden. Nutzen Sie dieses Angebot.
Am 10. Mai findet um 17.00 Uhr die Einweihung unserer neuen Bühne statt. Beginnen wird der Chor „Koralle“, es folgt ein Auftritt des Akkordeon-Orchesters „Taba-con-fuoco“ und den Abschluss macht dann um ca. 19.00 Uhr die Band „The Bigguns“ mit Finn Kläschen. Der Eintritt ist wie immer frei und wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Hinweisen möchte ich noch auf das Osterfeuer am Samstag, den 19.04.2025 um 18.00 Uhr auf dem Multifunktionsplatz hinterm Bahndamm.
Für die weiteren Veranstaltungen bei uns im Dorf beachten Sie bitte die ausgehängten Plakate oder auch die jeweiligen Banner in der Senke,
Abschließend wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest und eine gute Zeit.
Herzliche Grüße
Hans-Georg Volquardts
Bürgermeister

Sommerkonzerte 2025 in Osterrönfeld

Auch in diesem Jahr lädt die Gemeinde Osterrönfeld herzlich zu den beliebten Sommerkonzerten ein! Von März bis Dezember erwartet euch ein buntes Programm voller musikalischer Highlights – von Jazz über Rock bis hin zu Chorgesang. Der Eintritt ist wie immer frei, also kommt vorbei, bringt gute Laune mit und genießt unvergessliche Abende in besonderer Atmosphäre.
Alle Konzerttermine 2025:
23. März – Jürgen Wegscheider & Markus Maria Winkler
📍 St. Michaelis Kirche
26. April – Duoderso
📍 St. Michaelis Kirche
10. Mai – The Bigguns
📍 Freibad
06. Juni – The Groove Station
📍 Freibad
12. Juli – Celtic Dance
📍 Freibad
16. August – Geff Harrison
📍 Freibad
17. August – Charly Schreckschuss
📍 Freibad
06. September – Lübberty
📍 Freibad
10. Oktober – Elderland Trio
📍 St. Michaelis Kirche
November – Wird noch verkündet
📍 Ort noch offen
12. Dezember – Rendsburger Frauenchor
📍 St. Michaelis Kirche

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.
Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.
Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit
vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024
in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Jannika Stieber
Anlage/n:
- Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
- Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld

Vorläufiges Wahlergebnis der Gemeindewahl 2018. Die Zusammenfassung für Osterrönfeld
können Sie nachfolgendem pdf-Dokument entnehmen.... mehr »
Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 005 Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 004 Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 003 Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 002 Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2018 Wahlbezirk 001 Osterrönfeld
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Baumaßnahmen zum Ausbau des Glasfasernetzes in Osterrönfeld
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Das Glasfasernetz des Zweckverbands für die Breitbandversorgung im mittleren Schleswig-Holstein (ZBmSH) wird nun auch in Osterrönfeld gebaut. Aktuell wird die ... mehr »
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