Bekanntmachungen
24.06.2010 -
Feststellung des Nachrückens eines Gemeindevertreters
B E K A N N T M A C H U N G Nr. 14 / 2010
Feststellung des Nachrückens eines Gemeindevertreters
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes gebe ich bekannt:
Herr Rolf Brandt hat mit Schreiben vom 3. Juni 2010 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Osterrönfeld mit Wirkung zum 30. Juni 2010 nieder legt.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich als nachfolgende, bisher nicht berücksichtigte Bewerberin in dem Listenvorschlag der Osterrönfelder Wählergemeinschaft (OWG),
Frau
Heidrun Tödt
Kanalredder 51
24783 Osterrönfeld
als neue Vertreterin für die Vertretung der Gemeinde Osterrönfeld fest.
Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann gegen meine Feststellung Einspruch nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes binnen eines Monats nach der Bekanntmachung einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.
gez. Kohnke
Hans-Heinrich Kohnke
Gemeindewahlleiter