Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren

Einer Person, die ihre Angelegenheiten aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr selbst regeln kann, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellen.  


Beschreibung

Die Betreuerin oder der Betreuer kann für die hilfsbedürftige Person in von dem Betreuungsgericht bestimmten Bereichen, so genannten Aufgabenkreisen, tätig werden und die hilfsbedürftige Person, wenn nötig, auch rechtlich vertreten.

Die Mehrzahl der Betreuungen in Schleswig-Holstein werden ehrenamtlich geführt. Das bedeutet, dass Verwandte oder Bekannte der hilfsbedürftigen Person oder engagierte Bürgerinnen oder Bürger die Rolle der Betreuerin oder des Betreuers übernehmen. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.

Als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer haben Sie bestimmte Aufgaben und Pflichten. Sie müssen bei Ihrer Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person deren Wünsche und Interessen berücksichtigen. Auch müssen Sie dem Betreuungsgericht in bestimmten Abständen über Ihre Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person berichten.

Nach der Bestellung durch das Betreuungsgericht erhalten Sie einen Betreuerausweis. Bei der Gelegenheit informieren die Rechtspfleger des Betreuungsgerichts Sie über Ihre Aufgaben und Pflichten als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer. Auch später können Sie sich mit Fragen zu Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer an das Betreuungsgericht wenden.



Zuständigkeit

Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.

Gerichtsverzeichnis



Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 2 Satz 3 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

§ 22 Absatz 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)




Weitere Informationen

Die zuständige Behörde verlangt zum Teil, dass ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der ersten Bestellung bestimmte Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Das gilt vor allem für Betreuerinnen und Betreuer, die nicht mit der hilfsbedürftigen Person verwandt sind. Einzelheiten dazu können Sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde erfragen.

Formulare für Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung des Bundesministeriums der Justiz

Was sollte ich noch wissen?

Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen in Schleswig-Holstein und bei den Landrätinnen und Landräte der Kreise oder den (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern der kreisfreien Städte. Eine Liste der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein finden sie auf den Internetseiten der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB).

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Betreuungsvereine

Betreuungsrecht in Schleswig-Holstein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Rendsburg
Königstraße 17
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 139-0
Fax: +49 4331 139-200
E-Mail: verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGRendsburg
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein