Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Biotopschutz und Biotoppflege

Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.  


Beschreibung

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.



Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).



erforderliche Unterlagen

Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan des Biotops,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

  • § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
  • Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

§ 30 BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

Biotopverordnung




Weitere Informationen

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Biotopkartierung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Kristina Achilles Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-1294
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kristina.achilles@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 111
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Nicole Kirsch Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-490
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: nicole.kirsch@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 107
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Alexander Klimek Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-520
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: alexander.klimek@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Henning Willers Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-304
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: henning.willers@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
 


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Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Postanschrift
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein