Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

Archäologische Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe eines Landes.  


Beschreibung

Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.

Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.

Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.

Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.



Zuständigkeit

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.


erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.




Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

DSchG




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 387-0
Fax: +49 4621 387-55
E-Mail: alsh@alsh.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein