Was erledige ich wo?
Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Beschreibung
Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie
- bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
- über Internetportale der Bundesländer,
- oder über das Grundsteuerportal für die Grundsteuerreform.
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
Kurztext
- Bodenrichtwertkarte Auszug
- Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
- kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
- Internetportale der Bundesländer
- oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
- mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
- schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
- zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Fristen
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§ 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Rechtsbehelf
Leistungsklage auf Auskunftserteilung
Weitere Informationen
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein​​​​​​​
Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner
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Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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Postanschrift
Kaiserstraße 8
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Tel.: +49 4331 202-0
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E-Mail: info@kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
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