Was erledige ich wo?
Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:
- Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Transporteinsätze,
- Kranarbeiten,
- Hubschrauberflüge,
- Baumfällung,
- Demontagearbeiten,
- Sprengen von Ruinen.
Zuständigkeit
An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Angaben über
- Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme beziehungsweise des Einsatzes,
- Einsatzort,
- Dauer der Maßnahme,
- Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
- Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
- Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.
Weitere Informationen
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
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- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg
Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
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