Was erledige ich wo?
Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Kurztext
- Personalausweis Ausstellung
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
- zuständig:
- Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Zuständigkeit
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Fristen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Was sollte ich noch wissen?
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Information zum Personalausweis
verwandte Vorgänge
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Kind in KiTa anmelden
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Birte Asmus
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-26
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: b.asmus@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Hanna Dubova
Bürgerbüro Osterrönfeld
Fachteam Melde- und Standesamt
Tel.: 04331 8471-25
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: h.dubova@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Kathrin Kalischko
Teamleitung
Tel.: 04331 9474-27
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.kalischko@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-28
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: c.kraemer@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Landesportal Schleswig-Holstein