Was erledige ich wo?
Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 1 Nummer 8 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Futtermittelkontrolle
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
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Landesportal Schleswig-Holstein