Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.  


Beschreibung

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können.

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Ausgenommen sind die in § 76 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genannten Fälle. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Schleswig-Holstein.

Die Ausführungsgenehmigung wird gemäß § 76 Abs. 5 LBO in ein Prüfbuch eingetragen.



Zuständigkeit

Landeshauptstadt Kiel, Bauaufsichtsbehörde, für Genehmigungen in ganz Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

„Durch die Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Ausführungsgenehmigungen von Fliegenden Bauten vom 15. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 4) wurde die Befugnis zur Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nach § 76 Absatz 3 bis 5 der Landesbauordnung auf die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel übertragen. Die Bauaufsichtsbehörde bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel wird bei der Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten vertreten durch das Prüfamt für Standsicherheit bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel.

Die Kontaktadresse lautet:

Landeshauptstadt Kiel

Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation

Prüfamt für Standsicherheit

Fliegende Bauten Schleswig-Holstein

Fleethörn 9

24103 Kiel

Tel. 0431/901-2656

Fax 0431/901-742656

E-Mail: Fliegende-Bauten-SH@kiel.de

Für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten nach § 76 Absatz 7 Landesbauordnung sind weiterhin die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.“



Fristen

Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt.



Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




Rechtsgrundlage

  • § 76 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 3.

§ 76 LBO

8. VO-LBO

BauGebVO




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Jörg Brumm Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-487
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 415
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Frank Evers Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-150
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 409
 


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Fleethörn 9
24103 Kiel

Postanschrift
Postfach: 1152
24099 Kiel

Tel.: +49 431 901-2656
Fax: +49 431 901-742656
E-Mail: pruefamtfuerbaustatik@kiel.de
Web: www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=223499736
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein