Was erledige ich wo?
Unterrichtung für Gastwirte
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.
Beschreibung
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Kurztext
- Lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis
- Notwendig nur bei geplantem Alkoholausschank
- Voraussetzung für Gaststättenerlaubnis
- Vermittlung der Grundzüge der lebensmittel und hygienerechtlichen Vorschriften
- Freistellung bei Ausbildung und Prüfung in der Gastronomie
- Dauer der Unterrichtung ca. 45 Stunden
- Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
- Unterrichtung in deutscher Sprache
- Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Fristen
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Voraussetzungen
- keine besonderen Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Weitere Informationen
- Formulare: Anmeldeformular
- OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
verwandte Vorgänge
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Landesportal Schleswig-Holstein