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Gesellenprüfung: Gestreckte Gesellenprüfung
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus einer Gesellenprüfung während und einer Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit.
verwandte Vorgänge
- Berufsausbildung: Ausbildungsvorbereitung überwachen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung
- Gesellenprüfung: Zulassung
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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