Was erledige ich wo?
Gesellenprüfung: Gestreckte Gesellenprüfung
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus einer Gesellenprüfung während und einer Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
- Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung
- Gesellenprüfung: Zulassung in Ausnahmefällen
- Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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