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Gesellenprüfung: Gestreckte Gesellenprüfung
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus einer Gesellenprüfung während und einer Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit.
verwandte Vorgänge
- Berufsausbildung: Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte
- Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung
- Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Überwachung der Berufsbildung
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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