Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Gesellenprüfung: Zeugnis

Wer am Ende seiner Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung ablegt, erhält hierüber ein schriftliches Zeugnis.  


Beschreibung

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.

Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Auszubildenden übermittelt.



Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.



Kosten

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.
Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können Gebühren erhoben. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Handwerkskammer.




Rechtsgrundlage

§ 31 Absatz 2 Handwerksordnung (HWO)

§ 31 HwO

BBiG

§ 31 Absatz 2 Handwerksordnung (HWO)




Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Gesellenprüfung




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Ansprechpartner

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Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


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Postanschrift
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein