Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.  


Beschreibung

Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.



Zuständigkeit

  • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.

Veterinärämter in Schleswig-Holstein



Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
  • EU-Heimtierausweis.



Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jasmin Newson Vcard herunterladen
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Quelle der Inhalte:
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