Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung

Wer Hunde gewerbsmäßig halten möchte, benötigt eine Erlaubnis.  


Beschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.



Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein



Fristen

Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die (gültige) Erlaubnis vorliegt.



Kosten

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt 26,00 bis 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TierSchG. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.
Setzen Sie sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung.




Rechtsgrundlage

  • § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) (Tarifstelle 14.4.1.8) - VwGebV SH.

§ 11 TierSchG

VwGebV SH




Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Tierhaltung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierhaltung




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg

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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Dr. Verena Schmidt Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein