Was erledige ich wo?
Kanalstörung melden
Sofern Sie beobachten, dass das Abwasser bei Ihnen zu Hause oder auf den Straßen (Gully) nicht mehr abfließt, sollten Sie umgehend die Störungsstelle rufen.
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.
Zuständigkeit
- An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
- direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.
Rechtsgrundlage
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
verwandte Vorgänge
- Dichtheitsprüfung
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Winterdienst
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Landesportal Schleswig-Holstein