Was erledige ich wo?
Schmutzwasseranschluss
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Beschreibung
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
Regionale Hinweise
Notfallnummern außerhalb der Dienstzeiten:
Klärwerk:
0170 / 57 35 934
Zuständigkeit
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- Zuständiger Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
erforderliche Unterlagen
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Rechtsgrundlage
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz
§ 33 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG)
Formulare
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Informationen zum Thema Abwasser
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Kanalstörung melden
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Andrea Stolley
Fachteam Technik und Liegenschaften
Tel.: 04331 8471-32
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.stolley@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12
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