Was erledige ich wo?
Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
§ 45 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
§ 45 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
verwandte Vorgänge
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Schifffahrt
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
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