Was erledige ich wo?
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.
Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:
- Name der Werkstatt,
- Anschrift der Werkstatt,
- Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
- Gültigkeitsdauer.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.
Rechtsgrundlage
§§ 7 bis 8 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Weitere Informationen
Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Fax: +49 4331 202-295
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-163
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E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Silvia Grudda
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-1286
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Jessica Hinz
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-283
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 515
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Cornelia Proplesch
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-285
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
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