Was erledige ich wo?
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
Kurztext
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Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
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Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Fristen
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
§ 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
verwandte Vorgänge
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel.: +49 431 320979-26
Fax: +49 431 320979-22
E-Mail: zulassungsbehoerde3@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel.: +49 4351 66676-0
Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4871 36-5312
Fax: +49 4871 36-536
E-Mail: zulassungsbehoerde4@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
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