Was erledige ich wo?
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Kurztext
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- als Nachweis der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassung kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
- enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
- muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
- wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
- EU-weit gültig
- früher war das der Fahrzeugschein
- Beantragung online über i-Kfz oder persönlich möglich
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Fristen
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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E-Mail: zulassungsbehoerde3@kreis-rd.de
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
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E-Mail: zulassungsbehoerde2@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
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Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
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