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Kriegsopferfürsorge
Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Beschreibung
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
- Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
- Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
- Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
- Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).
Zuständigkeit
- An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
- an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über laufende Verpflichtungen,
- Nachweise über Vermögen.
Rechtsgrundlage
§ 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
verwandte Vorgänge
- Familienferienerholung beantragen
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel.: +49 4621 8060
Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl@lasd.landsh.de
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel.: +49 4321 913-5
Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD
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