Was erledige ich wo?
Lagepläne
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke und enthält weitere Angaben, die zur Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens erforderlich sind.
Beschreibung
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder die Genehmigungsfreistellung sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.
Zuständigkeit
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Amtsfreie Gemeinden und Ämter, wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde
Rechtsgrundlage
§ 7 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
verwandte Vorgänge
- Beseitigung von Anlagen beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Gebäudeabsteckung
- Kommunalaufsicht
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
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