Was erledige ich wo?
Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Wer ein Schutzgebiet außerhalb des öffentlichen Straßennetzes betreten oder befahren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden),
sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Rechtsgrundlage
- § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
verwandte Vorgänge
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Schifffahrt
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-523
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: elke.vollmer@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 103
Landesportal Schleswig-Holstein