Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Sachwalter (Insolvenz): Bestellung

Wer als Sachwalter bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, tätig werden möchte, muss vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt sein.  


Beschreibung

Wenn Sie bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.



Zuständigkeit

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder die Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis



Rechtsgrundlage

§ 56 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO)




Weitere Informationen

Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person zu bestellen. Im Falle der angeordneten Eigenverwaltung wird anstelle des Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt.

Der Sachwalter ist wie der Insolvenzverwalter allen Beteiligten des Insolvenzverfahrens zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden




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Ansprechpartner

Amtsgericht Rendsburg
Königstraße 17
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 139-0
Fax: +49 4331 139-200
E-Mail: verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGRendsburg
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein