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Schlachtvieh: Aktuelle Preisnotierung
Die amtliche Preisnotierung dient der Markttransparenz auf dem Schlachtviehsektor.
Beschreibung
Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.
Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
Rechtsgrundlage
1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV)
verwandte Vorgänge
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
- Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Tierkörperbeseitigung, tierische Nebenprodukte beseitigen
Ansprechpartner
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
Landesportal Schleswig-Holstein