Was erledige ich wo?
Informationen zu Selbsthilfegruppen
Informationen zu Selbsthilfegruppen und zur Gründung und Förderung von Selbsthilfegruppen.
Beschreibung
In Deutschland gibt es verschiedene Organisationen und Wohlfahrtsverbände, die Menschen bei der aktiven Selbsthilfe unterstützen. Sie informieren Interessierte über die Möglichkeiten der Gruppenselbsthilfe, beraten bei der Förderung und Gründung von Selbsthilfegruppen, bündeln und vertreten die Interessen der Gruppen in der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion und bieten Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen.
Rechtsgrundlage
§ 20c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Weitere Informationen
Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein
Patientenombudsmann/Selbsthilfegruppen/Selbsthilfekontaktstellen/Beratungsstellen
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Wohnungssicherung Beratung
Ansprechpartner
Patientenombudsmann/-frau e. V.
Geschäftsstelle: c/o Ärztekammer SH
23795 Bad Segeberg
Tel.: 0 18 05 23 53 84
E-Mail: ombudsverein@aeksh.org
Web: www.patientenombudsmann.de
Landesportal Schleswig-Holstein