Was erledige ich wo?
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Rechtsgrundlage
§ 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
verwandte Vorgänge
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Handwerksrolle Eintragung
- Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen - Ausnahmen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331-9474-59
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: l.koehler@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 201
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