Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen

Wer Tiere transportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.  


Beschreibung

Für die Durchführung von gewerbsmäßigen Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Jeder Tiertransport stellt für die zu transportierenden Tiere eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

Jeder, der Tiere transportiert, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmer und muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.



Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein



Kosten

Die Gebühren sind, je nach Aufwand, unterschiedlich hoch. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.




Rechtsgrundlage

Artikel 10 Absatz 1 und 2, Artikel 11 Absatz 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport




Weitere Informationen

Es ist mit der zuständigen Veterinärbehörde zu klären, welche weiteren Rechtsvorschriften für den geplanten Transport zu erfüllen sind. Dies ist von zahlreichen Faktoren (u.a. Tierart, Alter der Tiere aber auch Ziel des Transportes) abhängig.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Tel.: +49 4331 202-182
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-187
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 119
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Tel.: +49 4331 202-317
Fax: +49 4331 202-568
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Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-317
Fax: +49 4331 202-568
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-335
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 153
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein