Was erledige ich wo?
Vereine
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
An das zuständige Amtsgericht.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Informationen zu Gerichten und Justizbehörden
verwandte Vorgänge
- Bürgerbeteiligung
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Sportförderung beim Land beantragen
- Stiftung errichten
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel.: +49 431 604-0
Fax: +49 431 604-2850
E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein