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Vogelgrippe
Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel auftreten kann.
Beschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; zum Beispiel die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel wie Strauße, Emus oder Nandus, Wachteln oder Gänse hält, hat sie in geschlossenen Ställen oder in einer vor Einträgen durch Wildvögel geschützte Voliere beziehungsweise einem geschützten Auslauf zu halten.
Bei der Veterinärbehörde der Kreise/kreisfreien Städte kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gestellt werden. Die zuständige Veterinärbehörde kann den Antrag genehmigen, wenn der Geflügelbestand nicht in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt und sich nicht in unmittelbarer Nähe eines größeren Küsten- oder Binnengewässers befindet.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
- an das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an die Veterinärämter der Kreise/kreisfreien Städte.
Kosten
Geflügel, das mit Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden darf, muss einmal im Monat virologisch untersucht werden.
Die Untersuchungskosten trägt der Tierhalter oder Besitzer. Informationen zu den Kosten der Untersuchungen gibt das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
§ 18 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
Weitere Informationen
Antragsformulare finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Aviäre Influenza - Geflügelpest oder Vogelgrippe
verwandte Vorgänge
- Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
- Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vermarktung von Geflügelfleisch
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Stefan Bork
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: +49 4331 202-182
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 142
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
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E-Mail: info@lsh.landsh.de
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431 9880
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
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