Was erledige ich wo?
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Kosten
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif (VwGebV)
verwandte Vorgänge
- Fischereischein beantragen
- Jagderlaubnis erhalten
- Landwirtschaft: Wildschäden, Jagdschäden
- Waffenschein beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Andrea Petersen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Tel.: +49 4331 202-320
Fax: +49 4331 202-602
E-Mail: waffenbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 125
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