Was erledige ich wo?
Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Wer wild lebende Pflanzen, zum Beispiel Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie wild lebende Pflanzen - zum Beispiel im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle.
Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Zuständigkeit
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin und
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
- Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlage
§ 39 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
§ 111a Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Verwaltungsgebührenverordnung (VwGebV)
§ 39 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Weitere Informationen
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
verwandte Vorgänge
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
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