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Windenergie, Vorranggebiete
Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.
Beschreibung
Eine geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein erfolgt durch die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie an Land, die in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Die Kriterien für die Ausweisung dieser Gebiete legt der Landesentwicklungsplan fest.
Um die Vorgaben des Bundes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz zu erfüllen, müssen die Vorranggebiete in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Rotor-In-Regelung von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf rund drei Prozent ausgeweitet werden. Hierfür ist zunächst eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land notwendig, die die Landesplanungsbehörde im Dezember 2023 eingeleitet hat und zu der im Sommer 2024 ein erstes öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Parallel dazu bereitet die Landesplanungsbehörde Teilaufstellungen der Regionalpläne fort, deren Entwürfe im ersten Quartal 2025 vorliegen sollen.
Bis die Änderungen des Landesentwicklungsplans und die neuen Regionalpläne zum Thema Windenergie in Kraft treten, gelten die bisherigen Pläne weiter. Ausgenommen hiervon ist der Regionalplan Wind für den Planungsraum I, der rechtskräftig aufgehoben worden ist.
Windenergie - räumliche Steuerung
Geltende Raumordnungspläne in SH
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
Weitere Informationen
Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
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Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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