Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Zerlegungsvermessung veranlassen

Eine Zerlegungsvermessung ist zu veranlassen, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll.  


Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

Eine Zerlegungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.



Zuständigkeit

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).


Kosten

Es werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.




Rechtsgrundlage

  • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

§ 16 VermKatG

VermGebVO




Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI).

BDVI




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Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 1
24106 Kiel

Postanschrift
24062 Kiel

Tel.: +49 431 383-0
Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein